Die Stimmzettel zur KV-Wahl werden verschickt!

Nachricht Kirchenkreis, 09. Februar 2024

Kandidat*innen-Vorstellung, Online-, Brief- oder Urnenwahl

@Landeskirche Hannovers


Bis März werden die Kirchenvorstände neu gewählt und somit Weichen für die Arbeit der Kirchengemeinden der kommenden Jahre gestellt. Aktuell hat bereits der zentrale Versand der Briefwahlunterlagen begonnen, der in den nächsten Wochen abgeschlossen sein wird. Also achten Sie bitte genau auf den Inhalt Ihres Briefkastens! Die Online-Wahl läuft bis zum 3. März! Wie bereits Mitte Januar in der Christusgemeinde, zu der auch Lonau und Sieber gehören, in einem feierlichen Gottesdienst in Herzberg geschehen, stellen sich die insgesamt mehr als 200 Kandidierende im Kirchenkreis Harzer Land jetzt in ihren Kirchengemeinden, den Regionen, in den Gemeindebriefen, auf den Homepages und manchmal auch in der Presse vor. Immerhin sind es die Kirchenvorsteher*innen, die Gottesdienste mitgestalten, Veranstaltungen organisieren, bei allen wichtigen Fragen mitentscheiden, ehrenamtliche Aufgaben koordinieren und damit das Gesicht einer Gemeinde prägen. Bei besagtem Gottesdienst in der Christuskirche wurde zudem Stephan Liebing aus Lonau feierlich in seinen Dienst als Lektor der Christusgemeinde eingeführt. Somit ist er befähigt, sogenannte Lesegottesdienste zu halten. Er kann den Gottesdienst leiten, die Predigt eines Theologen vortragen, Lieder und Gebete auswählen und die liturgischen Teile singen. Stephan Liebing hat sich außerdem zum ersten Mal bei der KV-Wahl 2024 aufstellen lassen. Warum, das verrät er hier: „Ich kandidiere für den Kirchenvorstand, weil ich aktiv die Zukunft der Kirche mitgestalten will und ich für Sorgen und Wünsche der Gemeindemitglieder da sein möchte. Das wird mein Leben sehr bereichern und ich kann noch fester mit der Gemeinde verwachsen.“ Ellen Abel fasst als langjähriges Mitglied im Kirchenvorstand Zellerfeld zusammen, wo sie künftig Veränderungen sieht: „Die Arbeit im KV ist vielfältig: Friedhofsarbeit, Gottesdienst, Musik- und Kulturveranstaltungen, Gemeinde- und Gruppenabende und Finanzen. Unsere Hauptaufgabe, so meine Wahrnehmungen, ist derzeit, strukturelle Veränderungen voranzutreiben. Man kann alten Zeiten hinterhertrauern – nützt nur nichts. Gesamtkirchengemeinden sind eine gute Lösung, personell und auch finanziell. Vieles verschlankt sich, Prozesse werden effektiver.“ Sie sieht frischen Wind, neue Ideen und Modelle auch hinsichtlich der Gottesdienstlandschaft gegeben. „In Kirche X ist es hochliturgisch, in Kirche Y mehr populär. Die Gottesdienstbesucher können wählen, welches Profil ihnen mehr zusagt. Und wenn in Kirche X Gottesdienst ist, muss nicht auch noch der gleiche in Kirche Z sein, der kann dann an einem anderen Sonntag dort stattfinden. Es gibt viele Möglichkeiten der Gestaltung. Ähnlich kann sich das auch mit Veranstaltungen verhalten.“ Superintendentin Ulrike Schimmelpfeng richtet ihren Dank an alle Kandidierenden: „Ich freue mich sehr, dass sich so viele Menschen zu einer Kandidatur bereitgefunden haben und bin sehr gespannt, wie die Möglichkeiten der Onlinewahl und der Briefwahl durch die Zusendung der Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten angenommen werden."

 

Also: Mitgestalten und zur Wahl gehen ist das Motto – oder bis zum 3. März bequem online wählen!

Wie verläuft die Kirchenvorstandswahl 2024?

Landeskirchenweit zentral organisierte Allgemeine Briefwahl und Onlinewahl.
Urnenwahl in vielen Kirchengemeinden am Wahltag 10. März möglich

3. März 2024 (!!!) Ende der Onlinewahl.
Bis zum 10. März (Schließung des Wahllokals) müssen die Briefwahlunterlagen der
Kirchengemeinde vorliegen.
In fast jeder Kirchengemeinde des Kirchenkreises Harzer Land haben sich ausreichend Kandidierende für die Wahl in den Kirchenvorstand aufstellen lassen. In der St. Andreas-Gemeinde in Bad Lauterberg findet keine Wahl statt. Dort bleiben vorerst die KV-Mitglieder im Amt, die diese Aufgabe weiterhin ausüben möchten. Die Kirchengemeinde ist bemüht, zusätzliche Personen für die KV-Arbeit zu gewinnen.

 

Für den Kirchenvorstand kandidieren kann erstmalig jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied, das zu Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstands (also am 1. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde zählt. Die Amtszeit der Kirchenvorstände beträgt i.d.R. sechs Jahre. Sie beginnt am 1. Juni des Wahljahres. Das Landeskirchenamt setzt den Wahltag fest. Abweichend von Absatz 4, Satz 1 des Kirchenvorstandswahlgesetzes kann ein Mitglied der Kirchengemeinde (Gemeindemitglied), das für die Wahl oder die Berufung vorgeschlagen wird, erklären, dass es nur für eine Amtszeit von drei Jahren zur Verfügung steht. Wird diese Person in den Kirchenvorstand gewählt oder berufen, endet die Amtszeit drei Jahre nach ihrem Beginn. Das betroffene Mitglied des Kirchenvorstands kann bis drei Monate vor dem Ablauf der drei Jahre gegenüber dem Kirchenvorstand erklären, dass es seine Amtszeit bis zur nächsten Neubildung des Kirchenvorstands verlängert.

Beginn der Amtszeit: 1. Juni 2024. Einführungstermine stehen bereits fest.
Neu! Familienangehörige können gleichzeitig Mitglied in einem Kirchenvorstand sein!
Beispiele: Mutter und Sohn, Ehepaare, Geschwister…
 

Wer kann wählen?

Neu: Jugendliche ab 14 Jahren (am Wahltag 14 Jahre alt), wenn sie der Kirchengemeinde mindestens drei Monate angehören und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Im Kirchenkreis Harzer Land gibt es rund 41.000 Wahlberechtigte insgesamt
 

Wahlfilm

Es fanden Dreharbeiten für einen Internet-Film zur Kirchenvorstandswahl statt: Ein Kamerateam von „kirche.media“ tourte rund 350 Kilometer durch den Sprengel Hildesheim-Göttingen und machte auch in Zellerfeld und Herzberg und damit im Kirchenkreis Harzer Land Halt. Die Aufnahmen sind als Film auf den Internetseiten des Sprengels und der Kirchenkreise, in den sozialen Medien sowie direkt hier unter diesem Link https://www.kirche-harzerland.de/KV-Wahl-2024 zu sehen. Er soll über die Arbeit in den Kirchenvorständen informieren.

 

Versand der Wahlunterlagen

Anfang Februar wurde damit begonnen, die Wahlunterlagen zentral durch die Landeskirche zu versenden. Natürlich jeweils mit Angaben zum zuständigen Wahllokal und einer Vorstellung der Kandidierenden.

Wahlunterlagen bekommen alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren, die der Kirchengemeinde am

Wahltag seit mindestens seit drei Monaten angehören. Dieser Stichtag ist erforderlich, weil für alle

rund 2 Millionen Wahlberechtigten in der Landeskirche personalisierte Wahlunterlagen mit 1.400 verschiedenen Stimmzetteln generiert, gedruckt und verschickt werden müssen.

Das braucht einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Die Daten wurden auf dem Stand des Stichtages 10.

Dezember 2023 „eingefroren“. Anschließend begann der Druck.

Wenn wahlberechtigte Gemeindemitglieder nach dem 10. Dezember 2023 versterben, bekommen

sie noch Wahlunterlagen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches und ist beispielsweise bei der Evan-

gelisch-lutherischen Kirche in Bayern, die auch zentral Wahlunterlagen verschickt, ebenfalls so.

Wir können verstehen, wenn Sie als Angehörige eventuell irritiert sein könnten, wenn „ihre Kirche“

Wahlunterlagen an kürzlich verstorbene Menschen verschickt, insbesondere, wenn wir ihn kirchlich

bestattet haben.

Leider gibt es insbesondere für die Kirchengemeinden vor Ort, aber auch für die Landeskirche

Hannovers nach dem 10. Dezember 2023 aus den genannten Gründen keine Möglichkeit, einen

Versand der Wahlunterlagen an danach Verstorbene auszuschließen. Deswegen werden Angehöri-

ge herzlich um Verständnis gebeten. Selbstverständlich steht Ihnen Ihre Pastorin oder Ihr Pastor für ein Gespräch zur Verfügung.

 

Nach der Wahl ist vor der Wahl: Weitere Mitglieder können berufen werden

Rechtzeitig vor Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstandes beschließt der jeweilige Kirchenvorstand gemeinsam mit den neu gewählten Mitgliedern, ob weitere Mitglieder in den Kirchenvorstand berufen werden sollen. Die Anzahl darf höchstens die Hälfte der neu gewählten Mitglieder betragen. Gern erwarten die Kirchenvorstände dazu auch Interessensbekundungen oder Vorschläge.

 

Weitergehende Informationen zur KV-Wahl 2024 sind auf der Homepage des Kirchenkreises

Harzer Land unter https://www.kirche-harzerland.de/KV-Wahl-2024 zu finden – oder auch unter

www.kirchemitmir.de!

 

Wahllokale
In vielen Kirchengemeinden im Kirchenkreis Harzer Land haben am Urnenwahltag 10. März auch die Wahllokale in den Kirchen oder Gemeindehäusern geöffnet. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kirchengemeinde oder auf der jeweiligen Homepage.


Hier eine Auflistung (ohne Gewähr):


Altes Amt:
Eboldshausen: Jakobi-Haus, Eboldshausen, 15 bis 17 Uhr
Echte: Haus der Kirche, Echte, 13 bis 17 Uhr
Düderode-Oldenrode: Pfarrhaus, 10 bis 15 Uhr, Kirchgasse 1, Düderode
Willershausen: Pfarrhaus, Am Kirchberg6, Willershausen, 15 bis 17 Uhr
Oldershausen: Öffnungszeit wird in Willershausen angeboten und der Besuchsdienstkreis bietet Unterstützung in Oldershausen an (Abholung der Briefwahlunterlagen)
Westerhof: Treffpunkt, Am Berggarten, Westerhof, 14 bis 17 Uhr

Bäderregion:
Barbis: 10 bis 16 Uhr, Winterkirche St. Petri Barbis, Barbiser Str. 78

Herzberg-Hattorf:
Lonau: 10 bis 16 Uhr
Pöhlde: 10 bis 16 Uhr
Elbingerode: 10 bis 16 Uhr
Hörden: St. Nicolai-Kirche, 10 bis 16 Uhr

Oberharz:
Altenau: 12 bis 13 Uhr Gemeindehaus Altenau, Bergstr. 1
Schulenberg: St. Petrus-Kapelle, 10 bis 11 Uhr, Unter den Birken 1
St. Andreasberg: Gemeindehaus, 14 bis 17 Uhr, Kirchplatz 5
Bad Grund: St. Antonius-Kirche, 10.30 bis 12.30 Uhr, Markt
Wildemann: Gemeindehaus, 15 bis 17 Uhr, Innerstestraße 11
Hahnenklee: Gemeindehaus, 10 bis 13 Uhr, Prof. Mohrmann-Weg 1
Lautenthal: Gemeindehaus, 10.30 bis 16 Uhr, Marktplatz 20
Clausthal: Winterkirche in der Marktkirche, 12.15-13.15 Uhr, An der Marktkirche
Buntenbock: Dorfkirche, 11 bis 12.30 Uhr, Mittelweg 21
Zellerfeld: Gemeindehaus, 10 bis 12 Uhr, Bornhardtstraße 4

Osterode-Land:
Eisdorf-Willensen: Kirchenhaus Eisdorf, 10.30 bis 11.30 Uhr, Mitteldorf 33, Eisdorf
Schwiegershausen: Pfarrhaus Schwiegershausen, 10.30 bis 12.30 Uhr, Kirchstr. 5, Osterode
Dorste: Gemeindehaus Dorste, 9.30 bis 10.30 Uhr und 11.45 bis 12.30 Uhr, Turmstr. 2, Dorste

Gesamtkirchengemeinde Osterode:
St. Aegidien: 11 bis 13 Uhr
St. Jacobi: Gemeindehaus St. Jacobi, 11 bis 13 Uhr, Schloßplatz 3a, Osterode
St. Marien: Gemeindehaus, 11 bis 17 Uhr, Marienvorstadt 31, Osterode
Kreuzkirche: Gemeindehaus Kreuzkirche, 12 bis 13 Uhr, Erfurter Weg 1, Osterode
Lasfelde: Paul-Schneider-Haus, 12 bis 16 Uhr, Lasfelder Str. 45, Lasfelde
Lerbach: Kirche Lerbach, 10 bis 15 Uhr, Friedrich-Ebert-Str. 59, Lerbach
Zum guten Hirten: 10.30 bis 12.30 Uhr

 


 

Mareike Spillner