Schwerbehindertenvertretung

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

 

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten (§ 95 Abs.1 SGB IX).

 

Beratung, Begleitung und Unterstützung bei z.B.:

  • Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf Gleichstellung

(§ 95 Abs.1 Satz 2 SGB IX).

  • Aufsuchen von Fachdiensten (IFD, Integrationsamt)
  • Anregungen und Beschwerden
  • Teilnahme an BEM Gesprächen
  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber

Ich  möchte mich kurz bei Ihnen vorstellen:

 

Stefanie Henze

Vertrauensperson für die

Schwerbehinderten Mitarbeiter/innen

im Kirchenkreis Harzer Land

Erzieherin, Heilpädagogin, Systemische Beratung (HsH)

Email: vertrauensperson.harzer-land@evlka.de

Tel: 05323/ 82019 Ev.-luth. Kita St. Salvatoris

 

 

 

 

Das Amt der Schwerbehindertenvertretung unterliegt der Schweigepflicht.

 

Die Belange der Schwerbehinderten Mitarbeiter/innen liegen mir am Herzen und ich möchte sie deshalb ermutigen, bei Fragen den Kontakt zu mir aufzunehmen.

Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit

Vertrauensperson für schwerbehinderte Mitarbeiter

Stefanie Henze
Stefanie Henze