Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten (§ 95 Abs.1 SGB IX).
Beratung, Begleitung und Unterstützung bei z.B.:
- Ausstattung des Arbeitsplatzes
- bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf Gleichstellung
(§ 95 Abs.1 Satz 2 SGB IX).
- Aufsuchen von Fachdiensten (IFD, Integrationsamt)
- Anregungen und Beschwerden
- Teilnahme an BEM Gesprächen
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber