
17.01.
Eichsfeld
Duderstadt
9.30 Uhr Gottesdienst mit Pastorin Abel
Gieboldehausen
17 Uhr Gottesdienst mit Prädikantin Hille
Wollershausen
18.30 Uhr Gottesdienst mit Prödikantin Hille
Herzberg
Oberharz
Clausthal
17 Uhr Gottesdienst mit Prädikantin Peikert
Hahnenklee
11 Uhr Musik am Wegesrand
Schulenberg
11 Uhr Gottesdienst
St. Andreasberg
Viedo-Gottesdienst
Osterode-Land
Dorste
10.45 Uhr Gottesdienst mit Pastor Schmidt
Eisdorf
9.30 hr Gottesdienst mit Pastor Depker
Nienstedt-Förste
11 Uhr Gottesdienst mit Pastor Depker
Schwiegershausen
9.30 Uhr Gottesduienst mit Pastor Schmidt
Osterode-Stadt
St. Aegidien
10 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst mit Pastor Barth
Zum Guten Hirten
9.30 Uhr Gottesdienst mit Pastor Dr. Engelmann
Stand: 30.April 2020 Vorbehaltlich der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus, die zum 7. Mai 2020 in Kraft tritt.
Mit der Einladung zum Gottesdienst ist darauf hinzuweisen, dass Personen mit Krankheitssymptomen keinen Zutritt haben. Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, entscheiden selbst über ihre Teilnahme. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen.
Durch die Abstandsregel, die für alle Lebensbereiche gilt, ist die Zahl der möglichen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher pro Gottesdienst begrenzt.
Für Kollekten werden am Ausgang Behältnisse aufgestellt, so dass das Einwerfen kontaktlos möglich ist. Sammlungen in den Bänken und Reihen werden nicht durchgeführt.
Werden im Gottesdienst Texte verwandt, die allen zugänglich sein sollen (Psalm, Gebete, Lieder), werden dafür Kopien zur einmaligen Verwendung erstellt, die für alle Teilnehmenden bereits auf den Platz gelegt werden. Gesangbücher sollen nicht verwandt werden.
Gemeinsames Singen ist ein wichtiges Element unserer Gottesdienste. Doch nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand führt das Singen zu einer hohen Abgabe von Aerosolen und erhöht das Infekionsrisiko. Von daher wird auf Gemeindegesang bis auf Weiteres möglichst verzichtet.
In den Kirchenbänken werden die Sitzplätze markiert, bei Bestuhlung die Stühle in entsprechendem Abstand aufgestellt. Personen, die im gleichen Haushalt leben, brauchen die Abstandsregel von 1,5 Meter untereinander nicht einzuhalten.
Emporen stehen ausschließlich für Kirchenmusikerinnen und -musiker und eventuell Solistinnen oder Solisten zur Verfügung.
Wenn zu erwarten ist, dass die Zahl derer, die am Gottesdienst teilnehmen möchten, größer ist als die Zahl der nach diesen Regelungen zur Verfügung stehenden Plätze, wird nach Möglichkeiten gesucht , die den Umgang damit kalkulierbarer machen, z.B. durch eine vorherige Anmeldung oder die Vergabe von Platzkarten, die vorab abgeholt oder zugestellt werden. Bei Kasualgottesdiensten wird die Zahl der möglichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Familien vorab mitgeteilt.