Die Kirchengemeinden können entscheiden, ob sie die Kirchen zu Ostern öffnen. Natürlich unter Einhaltung der vorgegebenen Abtandsregeln, doch immerhin so, dass Gläubigen das stille Gebet in einer Kirche an den Feiertagen nicht verwehrt bleibt. Dies teilte die Landeskirche mit, zuvor hatte es Gespräche der evangelischen Kirchen mit dem Krisenstab des Landes Niedersachsen gegeben, bei denen das Für und Wider erörtert wurde. Landesbischof Ralf Meister ist froh, dass eine Öffnung zum stillen Gebet ab Karfreitag möglich ist, sein Vertrauen gilt den Kirchengemeinden vor Ort, die Wege finden, die seelischen Bedürfnisse der Gemeindeglieder mit den Schutzmaßnahmen in Einklang zu bringen. „Es bleibt der Schmerz, dass wir an Gründonnerstag, Karfreitag und an Ostern nicht in unseren Kirchen Gottesdienste feiern können. Dazu gibt es leider keine Alternativen, wenn wir die Ausbreitung des Virus verlangsamen wollen“, sagt er, „Umso dankbarer bin ich den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Kirchengemeinden und Einrichtungen: Mit großem persönlichen Einsatz arbeiten sie dafür, dass auch in diesem Jahr die Osterbotschaft von der Auferstehung Jesu auf digitalen und analogen Wegen die Menschen in unseren Kirchengemeinden erreicht.“ Rein faktisch gesehen soll eine vom Kirchenvorstand beauftragte Person, die nicht einer Risikogruppe angehört, als Aufsicht bereitgestellt werden, um für die Wahrung der Abstandsregel in und vor der Kirche sowie für die notwendigen Hygieneregelungen zu sorgen. Alles weitere erfahren die Christen im Harzer Land von den Internetseiten, aus den Schaukästen und natürlich auch auf persönliche Nachfrage bei den einzelnen Kirchengemeinden. Anders ist es in der Kürze der Zeit nicht machbar.
Christian Dolle