Damit nicht Angst die Vorstellung vom Alter beherrscht, sondern Zuversicht

Nachricht Osterode, 23. Juli 2017
Prof Dr Nauck
Prof. Dr. Nauck

Ein Interview mit Prof. Dr. Friedemann Nauck zur gesundheitlichen Versorgnungsplanung

Zur Vorbereitung auf das Alter gehört es, über Themen nachzudenken, mit denen wir uns nicht gerne beschäftigen. Doch damit wir nicht unangenehm überrascht werden, sind bestimmte Vorkehrungen unablässig und sollten Betroffene, Angehörige, Fachkräfte und im Grunde jeden interessieren.

Am Mittwoch, 2. August, ist Prof. Dr. Friedemann Nauck, Direktor der Klinik für Palliativmedizin in Göttingen, für einen Vortrag zu Gast in der Osteroder Schlosskirche.

Ab 18.30 wird er öffentlich zum Thema „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ sprechen und sich anschließend mit Fachkräften zusammensetzen.

 

 

Herr Professor Nauck, können sie verstehen, dass viele Menschen erst einmal einen Bogen um ein solches Thema machen und sich oft erst damit befassen, wenn es nicht mehr anders geht?

 

Ja, ich kann es durchaus nachvollziehen, dass Menschen sich nur ungern mit dem Thema der „gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ befassen. Das hat sicherlich sowohl etwas mit der Ungewissheit, die diese letzte Lebensphase uns bringen wird zu tun, als auch mit den vielen unklaren Begrifflichkeiten wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, gesundheitliche Versorgungsplanung, Advance Care Planning oder Behandlung im Voraus planen. Werden Menschen jedoch unterstützt bei dem Gedanken an die letzte Lebensphase, an die Fragen, wie werde ich sterben, wo will ich sterben, was möchte ich, das mit mir geschieht, wenn ich nicht mehr selber entscheiden kann, dann ist es nicht so, dass die Menschen sich erst damit befassen, wenn es nicht mehr anders geht. Zumindest zeigt das meine langjährige Erfahrung im Umgang mit schwerkranken und sterbenden Menschen und deren Angehörigen, dass Menschen durchaus auch offen sind dafür, „Letzte Dinge zu regeln“.

 

Warum ist es so wichtig, letzte Dinge zu regeln?

 

Wenn wir unsere Selbstbestimmung nicht verlieren wollen und bis zuletzt entscheiden wollen, was mit uns geschieht, aber auch was geschehen soll, wenn wir nicht mehr entscheiden können oder verstorben sind, ist es wichtig, dass wir auch für das Ende des Lebens vorausplanen. Unsere Großeltern und Urgroßeltern haben das gemacht. Sie haben entscheiden, wer den Hof erben soll, haben sich Gedanken gemacht darüber, wie der, der zurück bleibt, versorgt ist, sind aber in der Regel an „Altersschwäche“ zu Hause im Kreise der Familie verstorben. Insofern ging es bei der früheren „Versorgungsplanung“ eher um Haus, Hof, Familie aber weniger um das Thema Gesundheit. In Zeiten, in denen die Medizin schier unendlich viele Möglichkeiten anbieten kann, haben aber Menschen zunehmend auch Sorgen vor einem zu viel an Behandlung am Lebensende. Hier bietet gerade die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase Möglichkeiten der Mitbestimmung. Diese Mitbestimmung ist auch dann gültig, wenn der Betroffene selber nicht mehr in der Lage ist, mit seinen Ärztinnen und Ärzten zu kommunizieren und die medizinischen Behandlungen, die er wünscht oder auch eher für sich nicht vorstellen kann, im Rahmen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht frühzeitig festlegen kann.

 

Eine Patientenverfügung reicht in vielen Fällen nicht aus, machte kürzlich auch Dr. Michael Coors bei einem Vortrag im Kirchenkreis Harzer Land deutlich; sehen Sie das ebenso?

 

Herr Dr. Coors hat sicherlich Recht. Eine Patientenverfügung reicht nicht immer aus. In einer Patientenverfügung kann ein Mensch zu Lebzeiten seine Gedanken und Wünsche formulieren, welche Behandlungen er in einer Situation wünscht, in der er selber nicht mehr in der Lage ist diese geltend zu machen. Er kann aber auch sehr eindeutig Behandlungen zu Lebzeiten ablehnen, so dass in einer kritischen Erkrankungssituation z. B. eine Wiederbelebung, eine Behandlung auf einer Intensivstation oder anderes nicht mehr durchgeführt wird. Hier kommuniziert der Patient über seine Patientenverfügung mit dem Arzt. Diese Patientenverfügungen so zu formulieren, dass sie genau auf diese Situation zutreffen, die dann vielleicht eingetreten ist, ist ausgesprochen schwierig. Das ist der Grund, weshalb wir für diese Situationen einen Vorsorgebevollmächtigen empfehlen, der dann als Stellvertreter den Patienten, zu dem er eine verlässliche und tiefe Vertrauensbeziehung besitzt, vertritt. Er muss dann in der Lage sein den Willen des Patienten gegenüber den Ärzten auch durchzusetzen.

 

Was hat es eigentlich mit dem sogenannten ACP, Advance Care Planning, auf sich?

 

ACP oder Advance Care Planning ist der Begriff, der im deutschen am ehesten übersetzt werden könnte mit „Behandlung im Voraus planen (BVP)“. Das ist ein Konzept, dass sich in USA, Kanada, Neuseeland, Australien und vielen anderen Ländern der Welt zunehmend etabliert. Hier soll durch einen professionell begleiteten Gesprächsprozess die gesundheitliche Vorausplanung für Phasen, in denen der Betroffene akut einwilligungsunfähig oder gar dauerhaft einwilligungsunfähig bleibt, die Behandlung im Voraus geplant werden. Diese individuelle Gesprächsbegleitung soll auf Kosten der Krankenkassen in Einrichtungen der Seniorenpflege und der Behindertenhilfe angeboten werden. Hier werden die Versicherten qualifiziert beraten, insbesondere sollen medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase mit dem Betroffenen besprochen werden und dann im Rahmen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht die zukünftige Behandlung festgelegt werden. Dazu bedarf es aber neben der individuellen Gesprächsbegleitung auch eine Implementierung in der Region. Hausärzte, Rettungsdienste und Krankenhäuser müssen über diese Form der Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase informiert sein und diesen Prozess kennen und dann auch akzeptieren.

 

Sie werden bei Ihrem Besuch zum einen mit allen Interessierten, zum anderen mit Fachkräften sprechen; inwieweit unterscheiden sich die Inhalte?

 

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase geht nicht nur den einzelnen Bürger etwas an. Gesundheitliche Versorgungsplanung ist eine Herausforderung auch für uns im medizinischen und pflegerischen Bereich. Krankenschwestern, Pflegende in Altenheimen oder Einrichtungen der Behinderteneinrichtung aber auch wir Ärzte müssen uns Gedanken machen, wie wir für die, die auf Hilfe angewiesen sind, besser sorgen können. Insofern geht es bei dem Thema Behandlung im Voraus planen für den Einzelnen um etwas andere Schwerpunkte, als in der Diskussion mit Fachkräften, in denen es zu einem großen Teil auch um die Fragen der zukünftigen Implementierung in der Region gehen wird.

 

Welchen Aufgaben müssen sich da Politik, Gesellschaft und vielleicht auch die Kirchen in dieser Zeit und in Zukunft stellen?

 

Gerade dieser Prozess der regionalen Implementierung ist Aufgabe von Politik und Gesellschaft. Hier haben sicher auch Kirchen zukünftig eine wichtige Aufgabe der Unterstützung und Bekanntmachung eines solchen Projektes wie Behandlung im Voraus planen.

 

Das sind Fragen, die insbesondere im ländlichen Raum und in vom demografischen Wandel besonders geprägten Regionen gestellt werden müssen, oder?

 

Ich weiß nicht, ob diese Fragen sich im ländlichen Raum mehr als im städtischen Raum stellen. Der demographische Wandel, aber auch eine Gesellschaft, die Selbstbestimmung und Autonomie als wesentlich für sich erachtet, sollte vorbereitet sein. Das gleiche gilt aus meiner Sicht auch für die Vorbereitung der Fragen: Wer ist für mich da, wenn ich alleine nicht mehr zu Recht komme? Wer hilft mir? Wer unterstützt mich? Wer pflegt mich? Wie will ich behandelt werden? Hier braucht es neue Formen des Mit- und Füreinanders, um am Ende des Lebens nicht alleine gelassen zu sein oder sogar abgeschoben zu werden.

 

In St. Andreasberg wurde kürzlich über altersgerechtes Wohnen in kleineren Orten diskutiert; sind wir damit auf einem richtigen Weg oder ist das nur ein erster Schritt?

 

Selbstverständlich macht es Sinn, sich heute auch schon über altersgerechtes Wohnen in kleineren Orten Gedanken zu machen. Machen Sie sich diese Gedanken? Für wen sind Sie gerade da? Wen versorgen, wen pflegen Sie? Wir selber haben für uns bereits mit Freunden gemeinsam das altersgerechte Wohnen vorbereitet. Natürlich sind wir nicht traurig, wenn wir diese Wohnform für uns später nicht unbedingt in Anspruch nehmen müssen.

 

Beim Lutherhappening des Kirchenkreises „Danke, Martin!“ wird Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer über Medizin, Verantwortung, Glaube und das Leben sprechen; inwieweit sehen Sie eine Verbindung zwischen Wissenschaft und Ethik?

 

Im Lutherjahr geht es um die Fragen von Verantwortung, Glaube und das Leben. In einer modernen Gesellschaft, in der scheinbar unendliche medizinische Möglichkeiten bestehen, stellt gerade die Medizin für uns als Wissenschaft eine immense nicht nur fachliche, sondern auch ethische Herausforderung dar. Das ist auch eine Herausforderung, die nicht der einzelne Arzt alleine lösen kann, sondern die im Team, in Behandlerteam gemeinsam entschieden werden muss, was ist eine bestmögliche, was eine sinnvolle Behandlung auch am Lebensende.

 

Zum Schluss noch eine persönliche Frage: Haben Sie Angst vor dem Alter?

 

Sie fragen mich, ob ich Angst vor dem Alter habe. Ich bin mir gerade nicht so sicher. Ich habe das große Glück eine 89-jährige Mutter und eine 90-jährige Schwiegermutter zu haben, die mit unserer Unterstützung beide noch in ihrer Häuslichkeit leben dürfen. Diese Form des Lebens und ich habe glücklicherweise jede Menge Geschwister mit ihren Familien, die hier unterstützen, ist in einer gewissen Weise auch Vorbild für unsere Kinder und hoffentlich auch schon für meine beiden Enkelsöhne. Insofern beherrscht nicht die Angst die Vorstellung vom Alter, sondern eher die Zuversicht, die sicherlich durch meinen Glauben, auch den Glauben an das Leben gestärkt wird.

Christian Dolle