Die Patientenverfügung reicht of nicht aus

Nachricht Osterode, 29. September 2016
Foto: Christian Dolle
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Dr. Michael Coors referierte über Advance Care Planning

Frau L., die in einem Pflegeheim lebt, hat in einer Patientenverfügung jegliche lebensverlängernden Maßnahmen abgelehnt. Als sie plötzlich unter starken Schmerzen und Atemnot leidet, ruft die Pflegerin den Notarzt, der Frau L. beatmet und ins Krankenhaus bringt. „Damit hat der Notarzt hat völlig richtig gehandelt und doch dem Willen der Patientin widersprochen“, erläuterte Dr. Michael Coors vom Zentrum für Gesundheitsethik der Evangelischen Akademie Loccum bei seinem Vortrag am vergangenen Mittwoch im Gemeindehaus St. Jacobi in Osterode.

Mit diesem Fallbeispiel wies der von Ute Rokahr, Pastorin für die Altenheimseelsorge und die Begleitung von Angehörigen und Ehrenamtlichen im Kirchenkreis Harzer Land, eingeladene Referent und Fachbuchautor auf die Schwächen der aktuellen rechtlichen Instrumente für die gesundheitliche Vorausplanung hin. „Die Praxis zeigt immer wieder, dass Patientenverfügungen in vielen konkreten Fällen versagen, zumindest aber den Willen des Patienten nur unzureichend zum Ausdruck bringen“, machte Coors deutlich. 

In den Einrichtungen sei oft nur bekannt, ob eine Patientenverfügung vorliegt, der konkrete Inhalt äußerst selten. Und selbst wenn im geschilderten Fall die Pflegerin um diesen gewusst hätte, muss der Notarzt hier umgehend handeln und kann sich nicht in ein komplexes Schriftstück vertiefen. Somit müsse ein Weg gefunden werden, um den Willen von Frau L. auch im Notfall schnell zugänglich allen Beteiligten mitzuteilen.

Mit genau dieser Aufgabe befasst sich das sogenannte Advance Care Planning (ACP), also die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase, wie es in juristisch korrektem Deutsch etwas umständlich heißt. Es geht dabei einerseits um die Dokumentation des Patientenwillens in einem auf den ersten Blick verständlichen Notfallbogen, andererseits aber auch um die korrekte und eindeutige Abfassung dieses Willens. Auch das, so Coors, sei in derzeitigen Patientenverfügungen oft nicht so klar, wie der Patient es sich wünscht.

Somit müsse für die Begleitung beim Abfassen von Patientenverfügungen gesorgt sein und ebenso für eins System, das regional alle Beteiligten verstehen und sich danach richten. „Bundesweit kann das aufgrund der rechtlichen Situation unseres Gesundheitswesens nicht eingeführt werden und muss daher als regionale Initiative aufgebaut werden“, erläuterte Coors. In den USA und auch in Australien gibt es seit mehreren Jahren ACP-Projekte, die gute Ergebnisse zeigen, in Neuseeland wurde es national eingeführt und auch für Österreich gibt es bereits konkrete Planungen. Hierzulande seien es vor allem rechtliche und finanzielle Aspekte, die dem entgegenstehen und die derzeit noch diskutiert werden.

„Da sind noch offene Fragen“, machte Coors deutlich, stellte den Zuhörern aber auch Wiebke Gottschalk vor, Ethikberaterin und Ärztin aus Herzberg, die bei dem Modellprojekt „beizeiten begleiten“ Erfahrungen sammelte und jetzt auch im Harzer Land den Boden für ACP ebnen möchte. Damit wäre der Südharz eine der ersten Regionen in Deutschland, die sich mit der Verbesserung der bisherigen Instrumente für die letzte Lebensphase beschäftigt, was insbesondere Coors, aber auch viele der Anwesenden aus diversen Einrichtungen, sehr begrüßten.

Möglicherweise hat diese Veranstaltung also etwas angestoßen, das noch weite Kreise ziehen wird. Zumindest aber machte sie deutlich, dass die Kirche sich dem seit vielen Jahrhunderten von ihr besetzten Thema Sterben heute aus einem sehr modernen Blickwinkel nähert und aktuelle Defizite auszugleichen versucht.

 

Christian Dolle