Februar 2021
Kirchengemeinden und Einrichtungen stellen sich mit ihren Hygienekonzepten auf die jeweils aktuell gültigen Coronaregeln ein.
Da die Kirchengemeinden selbstständige Körperschaften öffentlichen Rechts sind, entscheiden die Kirchenvorstände der jeweiligen Gemeinden über das aktuelle Hygienekonzept und die Frage, welche Veranstaltungen durchgeführt werden können.
Sie orientieren sich dabei an den geltenden Verordnungen des Landes Niedersachsen und an den Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers.
Sie finden diese Handlungsempfehlungen mit Hinweisen zu allen kirchlichen Arbeitsbereichen in der jeweils aktuell gültigen Fassung hier:
https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2020/02/2020-02-28_2
Bitte fragen Sie bei Ihrer Kirchengemeinde oder bei der Einrichtung, die Sie besuchen möchten, telefonisch oder per Mail nach, welche Regeln aktuell gelten oder schauen Sie auf der jeweiligen Homepage.
Häufig gibt es besondere Angebote der Gemeinden wie Gottesdienste online und coronakonforme Aktionen. Fragen Sie nach!
Melden Sie sich bitte, wenn Ihnen etwas fehlen sollte.
Kommen sie behütet durch diese schwere Zeit!